Der BGH ist dem Urteil des EuGH gefolgt, dass für den Einsatz von Cookies zur Erstellung von Nutzerprofilen für Zwecke der Werbung oder Marktforschung gem. § 15 Abs. 3 TMG die Einwilligung des Nutzers erforderlich ist. Eine Opt-out-Möglichkeit genügt hierfür nicht. Die Vorschrift müsse richtlinienkonform ausgelegt werden.
BGH: Opt-in-Pflicht für Werbe- und Marketing-Cookies
https://shopbetreiber-blog.de/2020/05/28/bgh-opt-in-pflicht-fuer-werbe-und-marketing-cookies/
Pressemitteilung BGH
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020067.html?nn=10690868
Best,
Micha