Hallo V-Darts,
ich nutze mit Shop 10 PDF-Rechnung und so schlecht ist das Zusatzmodul gar nicht. Du kannst, nachdem ein Kunde bestellt hat, auch noch diverse Änderungen durchführen (Zahlungsweise ändern falls diese der Kunde versehentlich falsch ausgewählt hat im Bestellvorgang, oder die Adresse ändern etc.). Dies muss natürlich alles vor dem Erstellen der Rechnung geschehen, denn ist sie einmal erstellt, lässt sich darin nichts mehr ändern.
Ich habe es noch nicht ausprobiert, aber, wenn Bestellungen per E-Mail kommen, dann kann man doch in aller Ruhe im eigenen Shop eine Bestellung mit den gewünschten Produkten und Adressdaten des Kunden auslösen. Quasi als hätte der Kunde die Bestellung selbst durchgeführt. Danach erstellst Du einfach bequem per Klick die Rechnung. Ich weiß aber nicht, ob es da Probleme mit der E-Mailadresse gibt bzw. brauch man ja zu jeder Shop-Bestellung eine E-Mailadresse (die des Kunden kann man ja nicht einfach nehmen). Es geht dabei eben nur um die Erstellung einer Rechnung.
Besser ist es schon, ich kann mich auch irren, aber meines Wissens nach müssen Rechnungs-Nr. nicht fortlaufend sein. Nach Rechn.-Nr. 3590 kann somit auch 3592 oder 3600 kommen. Wichtig ist nur, dass keine Rechnungs-Nr. doppelt vergeben sind, und das z. B. zu jeder Bewegung/Summe auf dem Konto eine Rechnung bzw. Beleg existiert. Ein wichtiger Grundsatz im Rechnungswesen ist ja "Keine Buchung ohne Beleg". Wenn ein Kunde im Shop eine Bestellung mit der Zahlungsart "Vorkasse per Überweisung" auslöst, aber nie bezahlt bzw. nie die Endsumme überweist, dann muss ich meines Wisses nach Keinem sagen, dass ich hier eine unbezahlte Rechnung habe (das ist vielleicht auch von der Rechtsform des Unternehmens abhängig). Klar, ich kann die Summe einklagen, weil ein Vertag zustande gekommen ist (sofern diese Shopvariante gewählt) aber dies nützt ja relativ wenig, weil der Kunde danach vermutlich von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen wird. Wenn ich also ausversehen bei diesem Kunden eine Rechnung erstellt habe (macht man normalerweise erst dann, wenn die Endsumme wirklich eingegangen ist), dann habe ich eine Rechnung/Rechn.-Nr die nicht auftauchen muss. Mein Steuerberater hat jedenfalls noch nie bemängelt, wenn mal eine Rechnungs-Nr. fehlt bzw. es nicht fortlaufend weitergeht, oder, wenn die vor Ort Werkstatt-Rechnungs-Nr. zu den Online-Shop-Rechnungs-Nr. nicht passend fortlaufend sind. Ihm ist nur wichtig, dass die Rechnung gesetzlich stimmt und ich zu allen Konto-Bewegungen Belege habe die er Buchen kann, egal ob bei Ein- oder Verkäufen.
Du kannst auch ausserhalb des Shops, für Bestellungen per Tel. oder E-Mail, Rechnungen mit Excel erstellen. Darin kannst Du jederzeit alles abändern. LG