Ich weiß ja nicht, wie das im Shop ohne MWSt bei Endkunden gehen soll
Denn wenn ein Ausländer hier in Deutschland im Laden was kauft, dann zahlt (muss) er die deutsche WMSt und kann sie sich später an der Grenze bei Ausreise wieder zurückzahlen lassen. Dann müsste er eigentlich seine lokale MWSt zahlen (ist aber sein Problem).
Wenn jetzt ein Kunde im Web-Shop kauft und er gibt als Land ein EU-Land an, dann kann man entweder die deutsche MWSt ansetzen, oder die ausländische. Im ersten Fall ist alles wie oben, im zweiten Fall ist der Shopbetreiber in dem jeweiligen Land umsatzsteuerpflichtig.
Ohne MWSt (Nettepreoise) würde nur bei einem B2B-System gehen und dazu müsste sich der Wiederverkäufer einloggen, um Nettopreise zu sehen. Normale Kunden kaufen weiterhin brutto (siehe oben)
Für digitale Produkte und Dienstleistungen gibt es noch eine Sonderregelung. Für solche digitalen B2C-Geschäfte muss ab 2015 die Umsatzsteuer in dem Land abgeführt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat. Anders als beim Versand von Waren aber bereits ab dem ersten Euro.
Unterschiedlichen Steuersätze im Online-Shop?
Egal ob du als klassischer Versandhändler die Schwellenbeträge überschreitest, oder ob du elektronisch erbrachte Leistungen an Privatpersonen im EU-Ausland verkaufst – die unterschiedlichen Steuersätze in der Praxis zu handhaben, ist ein komplexes Thema.
Spätestens jetzt ist der Punkt erreicht, an dem du mit einem einheitlichen Online-Shop unter einer internationalen Domain Probleme bekommst. Denn bei einheitlichen Endpreisen für alle Länder – und im B2C-Geschäft musst du im Shop Endpreise inklusive Mehrwertsteuer angeben......................
Ein auf das jeweilige Zielland abgestimmter, lokalisierter Online-Shop ist in der Regel die einzige sinnvolle Möglichkeit, diesen steuerlichen Anforderungen zu entsprechen und unterschiedliche Steuersätze zu berücksichtigen.
Siehe dazu: http://www.netzaktiv.de/umsatzsteuer-ausland-10-wichtigsten-tipps-shopbetreiber/
Und bei Nicht-EU-Ländern?
Werfen wir zum Abschluss noch einen Blick über die Grenzen der EU, in die Schweiz zum Beispiel. Wer in die Schweiz versendet, kann grundsätzlich Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ausstellen. Wichtig ist dabei aber: Damit eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung vorliegt, musst du als Händler nachweisen können, dass die Ware tatsächlich im Nicht-EU-Ausland angekommen ist. Versandbelege, Frachtbriefe oder Einlieferungsscheine solltest du deshalb zusammen mit der Rechnung aufbewahren. Außerdem muss auf der Rechnung auf die Umsatzsteuerfreiheit der Lieferung hingewiesen werden (z. B. mit der Ergänzung „umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung“).