Ich habe auch nicht behauptet das Shop to date keine Möglichkeit hat zum anmelden für einen Newletter 
Gesetzlich, und soweit ich weiß ist das in ganz Europa so, sollst du beweisen können das jemand sich für deinen Newsletter angemeldet hat. Das kann nur mit einer Double-Opt-in Funktion. Das heißt: Der Interessent meldet sich an, er bekommt eine eMail zurück worin er per klick auf einen Link seine Anmeldung bestätigen muß. Deine Newsletter muß auch zwingend eine Abmelde Möglichkeit bieten. Hast du diese Bestätigung nicht kann der Empfänger dich verklagen, das du ihm ungefragt seine Mailbox vollmüllst.
Und ich weiß nicht ob das mit Shop to date möglich ist. Mit CleverReach und Supermailer schon.
Gruß,
Marjorie
Hilfe ist nicht selbstverständlich. Deshalb halte ich ein "Dankeschön", nachdem jemandem geholfen wurde, für überaus angebracht und höflich.