Moin,
habt Ihr vielleicht auch so lustige Briefe der Uni Bamberg bekommen die einen darauf hinweisen, das in der eigenen Homepage die IP Anonymisierungsfunktion inkorrekt eingesetzt werden und so nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht zulässig sind. Ich habe eine klitzekleine private Homepage und mich damit ehrlich gesagt nie beschäftigt. Kann mir jemand einen Tip geben (ob und was) ich wo ändern muss damit das alles "korrekt" ist? Bin über jeden Hinweis dankbar.
Gruß Michael